Impressum
Angaben gemäß § 5 DDG
KüR projects GmbH
Am Geißacker 2
91091 Großenseebach
Deutschland
Vertreten durch den Geschäftsführer: Ralph Küster
Kontakt
E-Mail: sales@qet.de
Telefon: +49 (0)9135 - 926 49 99
Telefax: +49 (0) 9135 799471
Registereintrag
Registergericht: Amtsgericht Fürth
Registernummer: HRB 16679
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
USt-IdNr. gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz: DE229289150
Verantwortlich für den Inhalt nach § 18 Abs. 2 MStV
Ralph Küster
Am Geißacker 2
91091 Großenseebach
Nutzungsrechte
Ralph Küster, Am Geißacker 2, 91091 Großenseebach, ist Inhaber der Nutzungsrechte an allen Unterlagen der ehemaligen QET GmbH & Co. KG sowie an allen auf dieser Website verwendeten Texten und Grafiken.
Marke
QET® ist eine in Deutschland und Europa geschützte Wortmarke.
Nur für Unternehmen (B2B)
Alle Leistungen von QET (Software, Masterclass, Marktplatz, Lizenzen und Beratung) richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, also an Unternehmen, Selbstständige und Organisationen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB schließen wir nicht.
Länder und Verfügbarkeit
QET wächst mit seinen Lizenzpartnern Land für Land. Ein Land gilt erst als gestartet, wenn ein Lizenzvertrag mit einem QET-Partner für dieses Land in Kraft getreten ist; erst dann stellt QET dort Ressourcen bereit. Angaben zu Ländern, Partnern und geplanten Markteintritten auf dieser Website (z. B. „Vormerkung“) sind unverbindlich und begründen keinen Anspruch auf einen Start.
Die QET Software ist online in 40 Sprachen nutzbar. Persönlicher Vertrieb, Service in der Landessprache und zugelassene Auditoren gibt es in Ländern mit aktivem QET-Lizenzpartner. Weitere Länder kommen mit jedem neuen Partnervertrag hinzu. Ein Anspruch auf Leistungen vor Ort (z. B. Beratung, Service in der Landessprache, Audits) besteht nur in Ländern mit aktivem Lizenzpartner.
In Ländern ohne aktiven QET-Lizenzpartner nutzen Sie die QET Software in der vorliegenden Fassung. QET übernimmt dort keine Gewähr dafür, dass Inhalte, Übersetzungen und Abläufe den rechtlichen, sprachlichen und formalen Anforderungen des jeweiligen Landes entsprechen oder dort technisch uneingeschränkt nutzbar sind. Die Prüfung der Anforderungen vor Ort liegt beim Kunden.
Bei Unternehmen mit mehr als 100 Nutzern beginnt QET mit der Bereitstellung der technischen Ressourcen, sobald die Rechnungssumme eingegangen ist. Die Bereitstellung erfolgt innerhalb von 4 bis 6 Wochen nach Vertragsschluss, vorausgesetzt die Rechnungssumme ist bis dahin eingegangen.
Übersetzungen dieser Hinweise auf anderen Seiten dienen der Information; maßgeblich ist die deutsche Fassung.
Verbraucherstreitbeilegung
Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
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Urheberrecht
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